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Was ist von Waffen zu halten?
Generell gilt: eine Waffe muss erst mal bedient werden können! Außerdem kann eine Waffe auch gegen einen selbst gerichtet werden, wenn der Täter sie einem abnimmt. Und der kennt sich vielleicht besser damit aus. Waffen können auch zu Panikreaktionen des Täters führen.

Durch diesen Hinweis soll keineswegs der Erwerb von Waffen verhindert werden. Fühlt sich eine Frau damit sicherer, so bewirkt dies eine erhöhte Selbstsicherheit, welche sich im Auftreten bemerkbar macht. Allerdings dürfen Waffen nie dazu führen, sich selbst und die eigenen Möglichkeiten zu überschätzen.

Das vorsätzliche Mitführen einer Waffe könnte Probleme mit sich bringen, denn bei Überschreitung der Verhältnismäßigkeit kann eine Teilschuld auf Sie fallen. Sinnvoller ist es, in Gefahrensituationen alltägliche Gegenstände als Waffen einzusetzen. Dem Vorwurf des Vorsatzes können Sie damit aus dem Wege gehen.

Eine Frau, welche bei einer Vergewaltigung aus Bestürzung einen hinter ihr liegenden Stein ergreift und damit den Täter durch einen Schlag auf den Kopf tötet, hat gute Chancen unbehelligt davon zu kommen. Sie handelte in Bestürzung (Schrecksekunde, d.h. aus Furcht, Schock und im Affekt kann die Verhältnismäßigkeit überschritten werden und ist nicht strafbar) und der als Waffe benutzte Stein wurde offensichtlich nicht vorsätzlich benutzt und stellt auch keine Waffe im weitläufigen Sinne dar.

Auch andere Gegenstände des Alltags können benutzt werden. Hier einige Beispiele für improvisierte Waffen:
Alltägliche Gegenstände Kugelschreiber, Schraubendreher - zum Stechen Stramm zusammengerollte Zeitung - zum Stoßen gegen Hals oder Genitalien Telefonhörer - als Schlaginstrument Schlüssel - um die Augen anzugreifen Schwere Gegenstände - als Schlaginstrument Regenschirm - weniger zum Schlagen, dafür aber zum Stoßen geeignet Handtasche, Fotokamera - kann am Trageriemen geschleudert als Schlagwaffe dienen Geschirr, Flaschen, Tassen, Teller, etc. - als Schlaginstrumente oder Wurfgeschosse Kleidung - kann dem Gegner um den Kopf gewickelt die Sicht nehmen Lebensmitteleinkäufe, Konservendosen - als Schlaginstrument Kaffeemaschine - heißer Kaffee in das Gesicht, die Augen Scharfe Schusswaffen
Um damit umgehen zu können ist eine entsprechende Ausbildung und ständige Übung notwendig. Eine Schusswaffe die man im Ernstfall nicht gleich zur Hand hat nutzt herzlich wenig. Aber man kann ja auch nicht wie im Wilden Westen mit dem Schnellziehhalfter herumlaufen!

In Deutschland ist außerdem der Besitz von Schusswaffen unter strenge Regeln gestellt. Eine Waffenbesitzkarte ist noch einigermaßen leicht zu bekommen, wenn man Mitglied in einem Sportschützenverein ist und ansonsten unbescholten. Eine Waffenbesitzkarte berechtigt aber nicht dazu, die Waffe auch außerhalb des Schießstands geladen mit sich zu führen. Dies ist nur mit einem Waffenschein erlaubt, und dieser wird nur in sehr gut begründeten Fällen erteilt.

Wie man aus Ländern mit laxen Waffengesetzen (USA) sehen kann, führt der Besitz von Waffen auch nicht zu weniger Verbrechen, sondern eher zu einer Eskalation! Wenn ein Straftäter mit bewaffnetem Widerstand rechnen muss, dann wird er sich auch selbst eine Waffe zulegen und diese auch benutzen!

Elektroschocker
Es gibt sie in der Form von Pistolen, Taschenlampen oder Schlagstöcken. An den Enden befinden sich zwei Kontaktstifte, die bei Berührung einen elektrischen Schlag von bis zu 40 000 Volt in das neuromuskuläre System des Angreifers geben. Der Stromschlag soll kurz die Kontrolle über die dem Willen unterliegenden Muskeln unterbrechen und zur Bewegungsunfähigkeit des Angreifers führen.
Tränengasspray
Sie haben je nach Größe und Fabrikat ohne Gegenwind eine Reichweite von ca. 0,5 - 1,5 m. Das Tränengas bewirkt eine Reizung der Schleimhäute im Nasen- und Rachenbereich sowie der Augen (Tränenfluss, Anschwellen und Jucken/Brennen der Augen). Tränengas kann daher unter günstigen Bedingungen eine kurzfristige Kampfunfähigkeit bewirken. Trifft es aber auf eine Brille oder gar nicht, weil der Angreifer den Kopf wegdreht, dann tritt die Wirkung - wenn überhaupt - erst zu spät ein. Zu guter Letzt muss auch das Gasspray erst einmal rechtzeitig zur Hand sein.

Alarmgeräte
Alarmgeräte sind sehr sinnvoll. Damit kann man weder sich selbst noch anderen Schaden zufügen, noch kann eine Trillerpfeife gegen einen selbst als Waffe verwendet werden. Eine Trillerpfeife kostet nicht viel, und lässt sich leicht an einer Schnur tragen, und ist damit auch leicht zugänglich. Schrillalarme sehen aus wie Gassprays. Durch Druck auf die Kappe erzeugt die Pressluft beim Durchströmen des Auslassventils einen schrillen Ton, der nahe dem Ultraschallbereich liegt und Aufmerksamkeit erregt, so den Angreifer verunsichert und evtl. zur Flucht veranlasst.

Es gibt auch Alarmgeräte mit Batterie, die losgehen, wenn eine Schnur herausgezogen wird. Diese Geräte sind ebenfalls recht billig in Kaufhäusern zu erwerben. Natürlich sollte man sich regelmäßig vergewissern, dass die Batterie noch voll ist!